Karlstetten-Gutscheine

Seit 1. April 2016 bietet unsere Marktgemeinde Karlstetten Einkaufs-Gutscheine an. Diese können in den teilnehmenden Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben von Karlstetten eingelöst werden.
Nach dem Motto "Geh nicht fort - kauf im Ort" möchten wir mit diesen Gutscheinen die Karlstettner Betriebe fördern und auf das reichhaltige Angebot in unserem Gemeindegebiet aufmerksam machen.
Die Gutscheine bieten sich hervorragend als Geschenk an und werden auch von Bgm. Ing. Thomas Kraushofer selbst bei den Geburtstagsgratulationen verwendet. Durch die große Auswahl an Betrieben, in denen der Gutschein eingelöst werden kann, ist es auch fast auszuschließen, nicht den richtigen Geschmack eines jeden zu treffen

Wo gibt es die Gutscheine?
Die Gutscheine können während der Öffnungszeiten bei der Raiffeisenbank Karlstetten und am Gemeindeamt Karlstetten gekauft werden.

Kann ich sie gegen Bargeld tauschen?
Nein, diese Gutscheine können nur im Rahmen eines Einkaufs oder der Bezahlung einer Dienstleistung jeweils bei einer Mindesteinkaufsumme von € 10,-- bei den teilnehmenden Betrieben eingetauscht werden. Ein Einlösen der Gutscheine bei der Raiffeisenbank selbst ist nicht möglich.

Wie lange gelten die Gutscheine?
Die Gutscheine gelten bis 30 Jahre nach dem Ausstellungsdatum, welches auf dem Gutschein vermerkt ist.

Wo können die Gutscheine überall eingelöst werden?
Die teilnehmenden Betriebe werden hier aufgelistet und laufend aktualisiert

Firmenliste_aktuell.pdf herunterladen (0.03 MB)

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