Heizkostenzuschuss 2023/24

Heizkosten

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 zu gewähren.


Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. 

Zur eindeutigen Personenidentifikation ist die Sozialversicherungsnummer bei Antragstellung erforderlich.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen, welche am Gemeindeamt erhältlich sind bzw. auf der Homepage des Landes NÖ abrufbar sind.

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

Die Anträge können bis spätestens 31. März 2024 (einlangend) beim Gemeindeamt Karlstetten gestellt werden. Es sind alle Einkommensnachweise und der IBAN erforderlich.
Wichtig! Bei der Beantragung ist die E-Card vorzulegen.