Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses

Anlässlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland-Wohngebiet gewährt die Gemeinde Karlstetten eine Wohnbauförderung.

Über die Richtlinien zur Gewährung dieser Förderung informiert das Gemeindeamt.