Errichtung einer Stromspeicheranlage

Anlässlich der Errichtung einer Stromspeicheranlage von mind. 10 kWh in Ein- u. Zweifamilienwohnhäusern gewährt die Gemeinde Karlstetten einen Gemeindebeitrag in Höhe von € 250,-. Näheres ist den angeschlossenen Richtlinien zu entnehmen.

Richtlinien Stromspeicher


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